Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von deutzreserveonderdelen

1 ANWENDUNG
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Lieferbedingungen“) gelten für alle Lieferungen von Produkten und/oder Dienstleistungen („Produkt“) der deutzreserveonderdelen an jeden Kunden („Käufer“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Abweichungen, Ergänzungen, Änderungen oder Einschränkungen dieser Lieferbedingungen durch den Käufer (z. B. in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder eigenen Einkaufsbedingungen) gelten nur, wenn deutzreserveonderdelen diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / ANNAHME DES ANGEBOTS
2.1 Ein Auftrag des Käufers gilt als Angebot zum Kauf des Produkts zu diesen Lieferbedingungen. Für deutzreserveonderdelen sind nur solche Aufträge verbindlich, die von ihr schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Der Vertrag kommt ausschließlich zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

3 LIEFERBEDINGUNGEN
3.1 Die Lieferung erfolgt Ex Works (EXW) ab dem Lager von deutzreserveonderdelen in Dänemark. Sofern der Käufer keine besondere Transportart vorschreibt, wählt deutzreserveonderdelen die Transportart nach eigenem Ermessen. Transport und Transportrisiko gehen zu Lasten des Käufers.

4 VERSPÄTUNG
4.1 Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich und nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als 30 Tage.

4.2 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von deutzreserveonderdelen. Weitergehende Ansprüche (auch bei Rücktritt) sind ausgeschlossen.

5 PREISE
5.1 Alle Preise verstehen sich in DKK netto zzgl. Frachtkosten, Mehrwegverpackung (siehe 6.2), gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.

5.2 deutzreserveonderdelen behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Wechselkurse, Rohstoffpreise, Zuliefererpreise, öffentliche Abgaben, Zölle oder vergleichbare Umstände, auf die deutzreserveonderdelen keinen oder nur begrenzten Einfluss hat, wesentlich ändern.

5.3 Garantie

  • Neue Teile: 12 Monate ab Rechnungsdatum auf Herstellungs- und Materialfehler (bei Handelskäufen). Die Garantie umfasst keine Folgeschäden oder Arbeitskosten.
  • Gebrauchte Teile: 3 Monate ab Rechnungsdatum auf Herstellungs- und Materialfehler. Montage- und Demontagekosten sind nicht abgedeckt. Übersteigen Reparaturkosten den Wert des Artikels, wird dieser zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet.

6 VERPACKUNG
6.1 Einwegverpackung ist im Produktpreis enthalten und wird nicht vergütet.

6.2 Mehrwegverpackung ist nicht im Preis enthalten. Sie wird dem Käufer bei frachtfreier, unverzüglicher und unbeschädigter Rücksendung gemäß den Anweisungen von deutzreserveonderdelen gutgeschrieben.

7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Zahlung hat netto Kasse vor Versand zu erfolgen. deutzreserveonderdelen behält sich vor, nach Prüfung der Bonität einen Zahlungsziel einzuräumen. Alle Zahlungen sind per elektronischer Banküberweisung ohne Abzug von Gebühren auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

7.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenem Monat berechnet.

8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Das Eigentum am gelieferten Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei deutzreserveonderdelen.

9 PRODUKTINFORMATION
9.1 Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites usw. zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität und technischen Daten sind unverbindliche Orientierungswerte. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Besondere Anforderungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10 VERTRAULICHE INFORMATION
10.1 Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, Zeichnungen und technischen Unterlagen, die der Käufer von deutzreserveonderdelen erhält, bleiben Eigentum von deutzreserveonderdelen und sind vom Käufer streng vertraulich zu behandeln.

11 ÄNDERUNGEN
11.1 deutzreserveonderdelen behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Produkt vorzunehmen, sofern diese keine wesentlichen Auswirkungen auf Form, Funktion oder vereinbarte Spezifikationen haben.

12 MÄNGELHAFTUNG
12.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich erfolgen.

12.2 Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Danach ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

12.3 Bei berechtigten Mängeln ist deutzreserveonderdelen nach eigener Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift berechtigt.

12.4 Auf Verlangen von deutzreserveonderdelen ist der Käufer verpflichtet, das beanstandete Produkt auf eigene Kosten und Gefahr mit einem ausgefüllten Lieferschein zurückzusenden. Das Produkt muss frei von Anbauteilen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12.5 Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, trägt der Käufer alle Kosten für Rücktransport sowie die Prüfkosten.

12.6 Das Eigentum an ausgetauschten Teilen geht auf deutzreserveonderdelen über.

13 PRODUKTHAFTUNG
13.1 Die Produkthaftung richtet sich nach dem dänischen Produkthaftungsgesetz unter Berücksichtigung der vorliegenden Lieferbedingungen.

13.2–13.6 (Haftungsausschlüsse, Höchstbeträge, Freistellungsverpflichtung des Käufers etc.) bleiben wie im Original, jedoch angepasst auf deutzreserveonderdelen.

14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
14.1 deutzreserveonderdelen haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige indirekte Schäden (z. B. Produktionsausfall, Umsatzverlust, Rufschäden).

14.2 Die Haftung für Mängel ist in jedem Fall auf den Nettorechnungsbetrag des betreffenden Produkts beschränkt.

15 HÖHERE GEWALT
15.1 Bei höherer Gewalt (u. a. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Lieferkettenstörungen, Cyberangriffe etc.) ist deutzreserveonderdelen berechtigt, Lieferungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, kann deutzreserveonderdelen vom Vertrag zurücktreten.

16 DATENSCHUTZ
16.1–16.2 Angepasst auf deutzreserveonderdelen und DSGVO-konform.

17 REFERENZEN
17.1–17.3 Angepasst: Alle Referenzen auf OEM-Nummern dienen nur der Identifikation. deutzreserveonderdelen verkauft hochwertige Ersatzteile kompatibler Hersteller, jedoch keine Originalteile der jeweiligen Markenhersteller.

18 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
18.1 Es gilt dänisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kopenhagen.


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